Eu-führerschein

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  Ein einheitlicher Führerschein für die gesamte EU ( Eu-führerschein )

Die EU hat ein harmonisiertes Führerscheinmodell und weitere Mindestanforderungen für den Erwerb des Führerscheins eingeführt. Dies dürfte dazu beitragen, unsichere Fahrer von Europas Straßen fernzuhalten – egal, wo sie ihre Fahrprüfung ablegen. Eu-führerschein

Anerkennung von ausländischen Führerscheinen

Es gibt 2 Arten von ausländischen Führerscheinen: den europäischen nationalen Führerschein und den nichteuropäischen nationalen Führerschein

Europäischer nationaler Führerschein

Was ist ein europäischer nationaler Führerschein?
Der europäische nationale Führerschein ist jeder Führerschein, der von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde.

Wann umtauschen?

Wenn Sie einen Führerschein besitzen, der in einem EU-Land ausgestellt wurde, wird er in der gesamten Europäischen Union anerkannt. Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen, müssen Sie Ihren Führerschein daher normalerweise nicht umtauschen. Sie können mit ihm weiterfahren, solange er gültig ist.

Bitte beachten Sie: Sie dürfen nur einen europäischen Führerschein besitzen. Nur der zuletzt ausgestellte nationale europäische Führerschein ist gültig.

Sobald die Gültigkeit des europäischen Führerscheins abläuft, ist ein Umtausch zu empfehlen. Allerdings kann die Gültigkeit des europäischen Führerscheins zum Zeitpunkt der Beantragung des Umtauschs bereits abgelaufen sein.

Ein obligatorischer Umtausch ist nur notwendig:

-wenn Ihr europäischer Führerschein verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird.
-innerhalb von zwei Jahren nach der Anmeldung in Belgien, wenn Sie einen Führerschein mit lebenslanger Gültigkeit besitzen.
-wenn gegen Sie ein Fahrverbot in Belgien verhängt wird und ein vorläufiger belgischer Führerschein ausgestellt werden muss.
-wenn Sie eine neue Klasse erhalten, weil Sie die Prüfung in Belgien bestanden haben, oder wenn Sie an der obligatorischen (Weiter-)Ausbildung für Berufskraftfahrer (C/D) in Belgien teilnehmen.

Eu-führerschein

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie eine Verlust- oder Diebstahlbescheinigung vorlegen. Eine Verlustbescheinigung kann von der Polizei, der Gemeinde oder einer Botschaft/einem Konsulat des Landes ausgestellt werden, in dem der europäische Führerschein ausgestellt wurde.

Umtauschbedingungen
Der Antrag auf Umtausch muss bei der Führerscheinstelle der Gemeinde gestellt werden, in der Sie gemeldet sind.

Wenn ein Antrag auf Umtausch eines europäischen Führerscheins gestellt wird, prüft die Gemeinde einige Umtauschbedingungen:

Gewöhnlicher Wohnsitz
Es wird geprüft, wo Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Nur Bürger, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Belgien haben, können einen belgischen Führerschein erhalten.

Eintragung in das belgische Einwohner-, Ausländer- oder Warteregister
Es wird auch geprüft, wie lange Sie bereits im Einwohner-, Ausländer- oder Warteregister einer belgischen Gemeinde eingetragen sind. Sie können nur dann einen belgischen Führerschein erhalten, wenn Sie seit mindestens 185 Tagen in Belgien registriert sind.

Überprüfung im europäischen Führerscheinnetz
Bei jedem Antrag auf Umtausch wird das europäische Führerscheinnetz konsultiert, um zu prüfen, ob der vorgelegte Führerschein gültig ist und nicht eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde.

Gebühren
Für die Bearbeitung des Umtauschantrags fallen Gebühren an. Die Gebühr beträgt 20 Euro, gegebenenfalls zuzüglich einer Gemeindesteuer.

Außereuropäischer nationaler Führerschein

Was ist ein nichteuropäischer nationaler Führerschein?
Ein außereuropäischer nationaler Führerschein ist ein nationaler Führerschein, der in einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur EU oder zum EWR gehört.

Fahren mit einem außereuropäischen Führerschein vor oder während der ersten 185 Tage der Zulassung in Belgien
Wenn Sie noch keine 185 Tage in Belgien gemeldet sind, können Sie mit einem Führerschein fahren:

-Einem gültigen anerkannten internationalen Führerschein (Wiener und Genfer Konvention), der kein belgischer Führerschein ist. Ein internationaler Führerschein ist nur gültig, wenn er zusammen mit dem nationalen Führerschein, für den er ausgestellt wurde, vorgelegt wird.
-Ein gültiger und anerkannter ausländischer außereuropäischer nationaler Führerschein nach dem Muster der Wiener und Genfer Konvention.

Ein “anerkannter” Führerschein ist ein Führerschein, der im Rahmen des Wiener und des Genfer Übereinkommens oder eines bilateralen Abkommens anerkannt ist. Also nicht nur die umtauschbaren Führerscheine, die auf unserer Website aufgeführt sind. Es gibt nämlich auch Länder, die die Wiener oder Genfer Konvention unterzeichnet haben oder mit denen Belgien ein bilaterales Abkommen geschlossen hat, von denen wir aber kein Führerscheinmuster haben. Diese Führerscheine sind nicht umtauschbar, aber sie werden anerkannt.

Was geschieht nach 185 Tagen nach der Anmeldung in Belgien?
Nachdem Sie sich in Belgien angemeldet haben, müssen Sie 185 Tage warten, bevor Sie einen belgischen Führerschein beantragen können. Während dieses Zeitraums von 185 Tagen können Sie in Belgien weiterhin mit einem anerkannten außereuropäischen Führerschein fahren.

Das Umtauschverfahren kann während der ersten 185 Tage nach der Registrierung eingeleitet werden, aber der belgische Führerschein kann erst nach Ablauf dieser 185 Tage ausgestellt werden.

Während des Umtauschverfahrens darf Ihnen der ausländische nichteuropäische Führerschein nicht zurückgegeben werden, es sei denn, Sie halten das Verfahren nicht ein. Das Umtauschverfahren endet also frühestens nach diesen 185 Tagen.

Während des Umtauschverfahrens wird kein Nachweis oder keine Bescheinigung über den Besitz eines ausländischen nichteuropäischen Führerscheins ausgestellt. Artikel 3 des RD vom 23. März 1998 legt fest, dass ein Kraftfahrzeug nur mit einem belgischen oder europäischen Führerschein geführt werden darf, der für die Klasse oder Unterklasse gültig ist, zu der das Fahrzeug gehört. Ein Ersatznachweis oder eine Ersatzbescheinigung ist daher zum Führen eines Fahrzeugs nicht zulässig. Das bedeutet, dass Sie erst dann ein Fahrzeug führen dürfen, wenn Sie einen gültigen belgischen Führerschein erworben haben.

Umtauschbedingungen

Der Antrag auf Umtausch muss bei der Führerscheinstelle der Gemeinde gestellt werden, in der Sie gemeldet sind.

Für den Umtausch eines nichteuropäischen Führerscheins prüft die Gemeinde, ob die folgenden Umtauschbedingungen erfüllt sind:

Anerkannt
Ihr Führerscheinmodell muss anerkannt sein. Alle Modelle ausländischer nichteuropäischer Führerscheine und alle Äquivalenzen zwischen den Klassen finden Sie für jedes Land auf unserer Website.

Gültig
Die Gültigkeitsdauer Ihres Führerscheins oder einer umgetauschten ausländischen Klasse, die darauf vermerkt ist, darf bei Beginn des Umtauschverfahrens noch nicht abgelaufen sein.

Authentisch und in gutem Zustand.
Es kann nur ein originaler nationaler, ausländischer, nichteuropäischer Führerschein (und somit kein internationaler oder vorläufiger Führerschein) umgetauscht werden. Ihr Führerschein muss in gutem Zustand sein: lesbar und echt.

Ersatzbescheinigungen oder beigefügte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Sie können weder das auf Ihrem Führerschein angegebene Recht erweitern noch die Echtheit Ihres Führerscheins bestätigen.

Aufenthaltsbedingungen
Erwerb des Führerscheins eines nicht-europäischen Staatsangehörigen

Der Führerschein muss während eines Zeitraums ausgestellt worden sein, in dem Sie mindestens 185 Tage lang nicht in Belgien gemeldet waren.

Als Zeitpunkt der Ausstellung kann nur das Datum der Ausstellung, der Erneuerung, der Ersetzung oder der Erstausstellung angesehen werden. Das Datum der Erstausstellung, das Datum der Erneuerung oder das Datum der Verlängerung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn es auf Ihrem ausländischen, nichteuropäischen Führerschein deutlich angegeben ist.

Das Datum des Erwerbs der Klassen wird niemals als Ausstellungsdatum betrachtet.

Die auf Ihrem Führerschein angegebenen Klassen müssen vor oder spätestens bei der Ausstellung Ihres nichteuropäischen Führerscheins erworben worden sein. Später erworbene Klassen werden in Ihrem belgischen Führerschein nicht mehr anerkannt.

Sie haben die gleiche Staatsangehörigkeit wie Ihr ausländischer nichteuropäischer Führerschein
Wenn Sie dieselbe Staatsangehörigkeit haben wie Ihr ausländischer nichteuropäischer Führerschein, müssen Sie keine 185 Tage Aufenthalt im Ausland nachweisen, und es wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsland hatten.

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Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts
Wenn Sie nicht dieselbe Staatsangehörigkeit haben wie Ihr ausländischer, nichteuropäischer Führerschein, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich im Ausstellungsjahr des ausländischen, nichteuropäischen Führerscheins mindestens 185 Tage im Ausstellungsland aufgehalten haben. Diese 185 Tage müssen nicht aufeinander folgen, aber das Ausstellungsdatum Ihres außereuropäischen Führerscheins muss in die nachgewiesene Wohndauer einbezogen werden.

Nachweise
Eine von der örtlichen Behörde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung wird akzeptiert. Daraus muss hervorgehen, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum (Anfangs- und Enddatum) an einer bestimmten Adresse gemeldet (oder wohnhaft) waren. Ein Aufenthalt nur für Familienbesuche ist nicht ausreichend.

Rechnungen von Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Gas), Mietverträge, Arbeitsverträge oder Gehaltsabrechnungen, die mindestens 185 Tage abdecken (einschließlich des Ausstellungsdatums des Führerscheins), werden ebenfalls akzeptiert.

Bescheinigungen von Botschaften werden nicht berücksichtigt.

Die vorgelegten Dokumente müssen einen Stempel oder ein Siegel, das Ausstellungsdatum sowie den Namen und die Unterschrift des Verfassers des Dokuments tragen. Scans oder Kopien sind zulässig. Im Zweifelsfall kann die Gemeinde immer das Originaldokument verlangen.

Prüfung der Echtheit
Die Echtheit jedes außereuropäischen Führerscheins wird von der föderalen Polizei geprüft. Dies kann mehrere Wochen dauern.

Beglaubigte Übersetzung
Ihr ausländischer, außereuropäischer Führerschein muss übersetzt werden, wenn er für den Beamten der Verwaltung unverständlich ist oder wenn seine Übersetzung in den Anweisungen der Äquivalenzblätter, die auf der Website des FÖD Mobilität und Verkehr verfügbar sind, vorgeschrieben ist. Die Übersetzung muss von einem Übersetzer angefertigt werden, der in Belgien vereidigt ist.

Die Botschaften beschäftigen in der Regel beeidigte Übersetzer, und einige Botschaften stellen in Absprache mit dem FÖD Mobilität und Verkehr Standarddokumente für die Übersetzung von Führerscheinen aus.

Auf einer beeidigten Erklärung oder einer Botschaftsbescheinigung sind keine Korrekturen zulässig. Im Falle eines Fehlers muss ein neues Dokument ausgestellt werden.

Gebühren
Für die Bearbeitung des Umtauschantrags fallen Gebühren an. Die Gebühr beträgt 20 Euro, erhöht um den Verbraucherpreisindex, gegebenenfalls zuzüglich einer Gemeindesteuer.

Was ist, wenn Ihr nichteuropäischer Führerschein nicht umgetauscht werden kann?
Dann müssen Sie die theoretische und praktische Fahrprüfung bestehen, bevor Sie einen belgischen Führerschein beantragen können.

Sie können sich hier mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie Ihren EU-Führerschein oder Ihren ausländischen Führerschein umtauschen möchten, ohne den Stress des Verfahrens auf sich nehmen zu müssen.

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