Kategorien

Klasse Symbol

Beschreibung 

Terminologie gemäß EU-Richtlinie (Deutschland, Österreich)

 

Erwerb

führerscheinklasse B Anhänger

Setzt
voraus
Schließt ein
Kleinkrafträder
AM Symbol AM.jpg zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ab 16 Jahren bzw. in Österreich ab 15 Jahren
Krafträder* / Motorrad
A1 Symbol A1.jpg Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW ab 16 Jahren AM
A2 Symbol A2.jpg Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind ab 18 Jahren A1, AM
A Symbol A.jpg Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge[4] mit einer Leistung von mehr als 15 kW Ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich, Schweiz: klaglose Fahrpraxis vorausgesetzt) der Klasse A2 bzw. AB. A1, A2, AM
Mehrspurige Kraftfahrzeuge
B1 Führerscheinklasse B Anhänger Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse je nach Land ab 16 oder 18 Jahren. FührerscheinKlasse B Anhänger AM
B Führerscheinklasse B Anhänger Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer). ab 16 Jahren bzw. in Österreich ab 15 Jahren. FührerscheinKlasse B Anhänger AM, B1.
Sofern Artikel 6, Ziffer 3b in nationales Recht umgesetzt wurde[2] ist die Klasse A1 eingeschlossen (z. B. Code 111 in Österreich)
C1 Führerscheinklasse B Anhänger Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) ab 18 Jahren B
C Symbol C.jpg Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) Je nach Land oder Sonderbestimmungen 18 oder 21 Jahre B C1
Omnibusse
D1 Führerscheinklasse D1 Omnibusse mit bis 16 Sitzplätzen einschließlich Fahrer (Schweiz: 9 bis 16 ohne Fahrer) und höchstens 8 m Länge ab 21 Jahren B
D Symbol D.jpg Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren B D1, D1E und DE, sofern CE vorhanden
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger
BE Führerscheinklasse B Anhänger Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahren B

–Führerscheinklasse B Anhänger

C1E Führerscheinklasse B Anhänger Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ab 18 Jahren C1 BE
CE Symbol CE.jpg Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge ab 18 Jahren C BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden
D1E Symbol D1E.jpg Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse ab 21 Jahren D1 BE
DE Symbol DE.jpg Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren D BE, D1E

führerscheinklasse B Anhänger