Die Motorrad-Führerscheinklassen ( motorrad führerschein A1)
Die ungerechte Überprüfung der theoretischen und praktischen Prüfung hat dazu geführt, dass die Umtauschrate für den Führerschein in Deutschland in den letzten 13 Jahren gesunken ist. Aufgrund der Komplikationen, die mit dem Erwerb dieses Dokuments verbunden sind, schreckt es viele potenzielle Kandidaten ab, die in der Lage sind und einen Führerschein benötigen.
Aus diesem Grund haben wir beschlossen, die Verfahren zu vereinfachen, die erforderlich sind, um einen Führerschein zu erhalten, ohne den langen Prozess der Prüfungen zu durchlaufen. Beachten Sie, dass Ihr Führerschein zu 100% direkt in der Datenbank des KBA (Kraftfahrtbundesamt) registriert wird, so dass Sie sich keine Sorgen machen müssen, da wir diese vollständig unter Kontrolle haben.
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Schon mit 15 Jahren dürfen Sie ein Moped fahren. Dafür brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung. Damit du rechtzeitig zu deinem 15. Geburtstag fahren kannst, darfst du die Prüfung drei Monate vor deinem 15. Geburtstag ablegen. motorrad führerschein A1
Was ist ein Moped?
Wusstest du, dass das Wort Moped von einem Motorrad oder motorisierten Fahrrad abgeleitet ist? Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darfst du auch auf einem Mofa herumfahren – solange das Mofa auf maximal 25 km/h gedrosselt ist und nur eine Person auf der Sitzbank Platz hat.
Die fortgeschrittenen Klassen AM und A1
Schneller geht es, wenn du 16 Jahre alt bist. Dann kannst du den Führerschein der Klasse AM (klassischer Motorroller) oder A1 (125er) machen. Auch hier kannst du die theoretische Prüfung drei Monate vor deinem 16. Geburtstag und die praktische Prüfung einen Monat vorher ablegen.
Seit dem 19.01.2013 darfst du mit dem Führerschein der Klasse A1 sogar mehr als 80 km/h fahren. Die 80-km/h-Beschränkung für Fahrer unter 18 Jahren wurde aufgehoben. Aber Vorsicht: Ihr sogenanntes Leichtkraftrad darf einen maximalen Hubraum von 125 ccm und eine Leistung von 11 kW haben, sonst lässt die Polizei Sie bei Kontrollen nicht weiterfahren. Seit dem 19.01.2013 darf das Verhältnis von Leistung zu Leermasse nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen.
In der Kategorie AM ist ein maximaler Hubraum von 50 ccm für einen Verbrennungsmotor oder eine maximale Leistung von 4 kW für einen Elektromotor erlaubt. Je nach Bauart ist hier eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zulässig.
In der Kategorie AM ist ein maximaler Hubraum von 50 ccm für einen Verbrennungsmotor bzw. eine maximale Leistung von 4 kW für einen Elektromotor zulässig. Je nach Bauart ist hier eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erlaubt.
Die Profiklassen A2 und A
Mit 18 Jahren ist es endlich so weit: Sie dürfen den Führerschein in der Klasse A2 (“kleine” Krafträder) machen. Die theoretische Prüfung können Sie drei Monate vor Ihrem 18. Geburtstag und die praktische Prüfung einen Monat vor Ihrem 18. Geburtstag ablegen. Wenn Sie die Prüfungen bestanden haben, dürfen Sie Krafträder mit maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zur Leermasse von maximal 0,2 kW/kg führen.
Wenn Sie zwei Jahre lang im Besitz der Klasse A2 waren, können Sie ohne weitere theoretische Prüfung, aber mit einer praktischen Prüfung, in die Klasse A (große” Krafträder) aufsteigen. Dann dürfen Sie alle Motorräder ohne Leistungsbegrenzung fahren. Allerdings sollten Sie es nicht gleich übertreiben, sondern zunächst ein paar Übungsrunden mit Ihrem ungedrosselten Motorrad drehen. Wenn Sie direkt in die Klasse A einsteigen wollen, müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein.
Sie können sich mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie eine Führerscheinklasse benötigen, damit wir Ihnen weitere Informationen geben können, wie Sie diese problemlos erwerben können.
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